FEUERWERK BEIM EVENTANBIETER „LE ROYAL“ STÖRT DIE NACHTRUHE - BEI ERNEUTER STÖRUNG INFORMIEREN SIE BITTE DIE POLIZEI

In unserem newsletter 12_15 wiesen wir auf das unerlaubte Feuerwerk des Eventanbieter "LeRoyal" hin. Wenn weiterhin nächtliche Störungen vorliegen, sollte man sich an die Polizei wenden.

Am 09.07.2017 und 15.07.2017 waren die letzten beiden Feuerwerke des LeRoyal im Herrmann-Buck-Weg, welche die Nachtruhe der Anwohner erheblich gestört haben.

Die Polizei hat uns folgendes mitgeteilt:

Die Feuerwerke, die im Rahmen von Veranstaltungen im Eventsaal „Le Royal“ stattfinden, werden nach dem Kenntnisstand der Polizei von professionellen Feuerwerkern durchgeführt.

 

Die von diesem Personenkreis durchgeführten Feuerwerke bedürfen keiner Genehmigung oder Erlaubnis, sondern unterliegen lediglich einer Anzeigepflicht beim Amt für Arbeitsschutz –Sprengstoffreferat-.

Die Polizei erhält dann hierüber Kenntnis.

 

Das Feuerwerk ist lediglich in der erlaubten Durchführungszeit beschränkt, allgemein 23:00 Uhr.

 

Bei Verstößen gegen den genehmigten Zeitraum ist nicht die Polizei, sondern das Amt für Arbeitsschutz zuständig.

Die Polizei würde bei entsprechenden Verstößen jedoch eine Anzeige entgegen nehmen.

Unberührt hiervon ist eine direkte Meldung beim zuständigen Amt zu den allgemeinen Geschäftszeiten möglich.

 

Fazit: Wie bei anderen Missständen / Verfehlungen / Ordnungswidrigkeiten auch, können Bürger direkt beim zuständigen Amt Anzeige erstatten.

 

Die Bürger können sich unmittelbar bei der Ruhestörung an die Polizei wenden.

Entweder liegt dann eine Anzeige über das Feuerwerk vor, oder es liegen Anhaltspunkte für einen Verstoß (hier: 23:00 Uhr) vor, denen nachgegangen werden muss.

Kontakt:


Haben Sie Fragen oder Anregungen? Dann melden Sie sich gerne unter:

Schule Appelhoff, Stadtteilbeirat Appelhoff |  Appelhoff 2 | 22309 Hamburg

E-Mail: Stadtteilbeirat-appelhoff@web.de