GEFAHRENSTELLE EINFAHRT RICHEYSTRAßE

Viele Anwohner, welche die Richeystraße nutzen kennen die Situation gut. Man möchte von der Fabriciusstraße in die Richeysstraße fahren und die Einmündung ist zugeparkt. Viel schlimmer noch aufgrund des Gegenverkehrs muss man zurücksetzen. Beim Zurücksetzen des Autos besteht die Gefahr, dass man einen Radfahrer oder Fußgänger übersieht. Aus diesem Grund haben sich die Mitglieder des Beirates Gaby Weber und Sandro Kappe mit dem zuständigen Stadtteilpolizisten Herrn Sievers zum Austausch vor Ort getroffen. Herr Sievers teile mit, dass diese Situation an vielen Straßeneinfahrten in Hamburg besteht. Das Parken ist vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen erst ab 5 m von der Kreuzung und Einmündung entfernt erlaubt, gemessen ab den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten. Das Parken bis zu 5m von den Schnittpunkten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann geahndet werden. Er rät allen Anwohnern beim Abbiegen die Kurve großzügig zu nutzen, damit der Gegenverkehr frühzeitig erkannt werden kann.

In diesem Zusammenhang erklärte Herr Sievers, dass die in der Richeystraße aufgeführten Parkmarkierungen lediglich Empfehlungen seien. Allerdings muss die Möglichkeit zur Benutzung ständig gewahrt werden. Man könne – mit Ausnahme der Halteverbote – in der ganzen Richeystraße parken, wenn man den Verkehr nicht beeinträchtigt und die Vorschriften des § 12 StVO, Absatz 3 beachtet: Demnach ist das Parken unzulässig:

vor und hinter Kreuzungen bis 5 m (siehe oben…), wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert (siehe Parkmarkierung), vor Grundstücksein- und ausfahrten (..) und vor Bordsteinabsenkungen.

 

Der Beirat bedankt sich bei Herrn Sievers für den konstruktiven Austausch. Wir sind froh so einen einsatzfreudigen Stadtteil Polizisten zu haben, der sich auch die Zeit nimmt an den Beiratssitzungen teilzunehmen und uns immer mit Rat und Tat zur Seite steht. Vielen Dank dafür auch an dieser Stelle

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